Zahnsteinentfernung mittels Ultraschall

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Hier kurze Erklärungen über die verschiedenen Narkosearten.

Eine Überwachung der Kreislaufsituation ist aber bei jeder Narkose möglich.
 
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Der Link ist super Petra, danke vielmals :flower: Lese es mir gleich aufmerksam durch!
 
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Eine Überwachung der Kreislaufsituation ist aber bei jeder Narkose möglich.
Bei einer Injektionsnarkose habe ich das noch nie erlebt. :loss: Die allermeisten TA-Praxen haben dafür nicht die notwendigen Geräte - zumindest hier bei uns in der Gegend.
 
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@ Hildegard: Meine normale TÄ macht auch nur Injektionsnarkosen, überwachen aber den Puls sowie die Sauerstoffsättigung des Blutes.

Am besten man fragt beim jeweiligen TA nach, denke ich.
 
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Okay ich kläre das mal ab. Noch was anderes, das Röntgen wegen FORL, kann das jeder TA in seiner Praxis machen? Und habt ihr eine Ahnung mit was für Kosten ich ca. rechnen muss für: Röntgen wegen FORL, Inhalationsnarkose, Zahnsteinentfernung mittels Ultraschall (x 2 Katzen)? Die Preise hier werden natürlich anders (und höher sein), aber nur dass ich mal einen ungefähren Anhaltspunkt hätte. Nicht dass ich gleich in Ohnmacht falle wenn mir die TÄ am Telefon den Betrag nennt :grin:
 
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Hallo Sheila,

Ob ein TA Zähne einzeln röntgen kann, hängt davon ab, was für ein Röntgengerät er hat. Mit den normalen Geräten kann man nur eine Aufnahme in 1 Ebene machen, also wie ein Foto durch die Haut durch. Zum Dentalröntgen gibt es spezielle Geräte, die aber nicht jeder TA hat. Dabei wird der Film nicht unter das Tier gelegt wie bei der normalen Übersichtsaufnahme, sondern die Katze bekommt den Film ins Mäulchen hinter den Zahn, genau wie wir Menschen, wenn uns die Zähne geröntgt werden.


Was die Kosten betrifft, kann ich dir nur sagen, wie es in Deutschland ist. Tierärzte rechnen hier alle ihre Kosten nach der GOT, der Gebührenordnung für Tierärzte ab. Darin ist für jede einzelne Handlung ein Kostensatz angegeben. So findest du unter Punkt
V 1.3.2 : Zahn-Extraktion
a) einfach
aa) Pferd .........20,05
ab) Rind ..........11,46
ac) sonstige......5,72
b) schwierig
ba) Pferd..........143,16
bb) sonstige .....22,90

Diese Kosten stellen den einfachen Satz dar, d.h. das ist der Mindestpreis, den der TA verlangen muss. Die TÄ können bis zum dreifachen dieses Preises ihre Kosten festsetzen. Dh. ob du für das Ziehen eines Zahns bei deiner Katze 5,72 € oder 17,16 € bezahlst, kann der TA selbst festlegen.
Darauf hat man keinen Einfluß, der TA muß einem aber Auskunft über seinen Kostensatz geben und danach kann man dann doch vergleichen. Meine TÄ verlangt von ihren Patienten den einfachen Satz. Der TA hier drei Häuser weiter den 2,75fachen. Ich fahre trotzdem knapp 1,5 Std. eine Strecke zu meiner TÄ, weil sie weiß, was sie kann und was nicht. Sie hat damals z.b. ganz ehrlich gesagt, daß sie sich mit Diabetes nicht auskennt, es gibt aber ein Forum im Internet, wo es Hilfe gibt (so bin ich hier gelandet). Der TA um die Ecke dagegen kennt sich Zitat: "mit Katzendiabetes bestens aus: ist Zucker im Urin, muß die Katze 1 IE Caninsulin bekommen, ist kein Zucker im Urin, braucht die kein Insulin..."

Der Kostensatz sagt also nichts über die Qualifikation des TA aus (meine TÄ ist FÄ für Kleintiere und Tieraugenärztin, hat also zwei Facharztausbildungen), sondern nur darüber, wie schnell der TA reich werden will.

Wie das in der Schweiz ist, weiß ich allerdings nicht.
 
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Liebe Ida

Danke für deine ausführliche Erklärung, das ist sehr lieb von dir :peck: Wie das in der Schweiz ist weiss ich nicht zu 100%. Aber wenn ich zBsp. bei den Kosten für ein grosses Blutbild unsere neue TÄ mit unserem alten TA vergleiche, dann verlangt der alte TA das 1.5 fache von dem was die neue für die gleiche Arbeit verlangt. Schon ziemlich happig, wir reden hier ja nicht bloss von 10 Euro mehr oder so :oops:
 
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Hallo Sheila,

ich habe nochmal weiter gesucht und Folgendes (Quelle) gefunden:

Die Höhe der Kosten einer tierärztlichen Behandlung liegt weitgehend im Ermessen des Tierarztes. Weil die schweizerische Kartellgesetzgebung jegliche Preisabsprachen verbietet, existieren für Tierarzthonorare heute keine Tarif- oder Gebührenordnungen mehr. Die früher noch anwendbaren Empfehlungen und Kalkulationshilfen der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) sind aus wettbewerbsrechtlichen Gründen heute sogar ausdrücklich verboten. Damit steht es einem Tierarzt frei, nach welchen Bemessungsgrundlagen er seine Rechnung ausstellt.

Das heißt, daß du wirklich nur den jeweiligen TA fragen kannst, wieviel er wofür berechnet.
 
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